gemeinnützige Stunden
Entsprechend unserer Vereinssatzung:
Alle aktiven Mitglieder müssen pro Geschäftsjahr wenigstens 6 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dazu zählen Aktivitäten an der Trainingsstätte und Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des Vereins.
Damit soll zum einen das gemeinschaftliche Miteinander im Verein gepflegt werden. Zum anderen hat der Verein mit seinem Trainingsobjekt und den sportlichen Veranstaltungen einen hohen Arbeitsaufwand der vom Verein als Gemeinschaft getragen werden soll.
Die gemeinnützigen Stunden können durch folgende Maßnahmen erbraucht werden:
- bei Arbeitseinsätzen im Dojang
- Helfer bei Sportveranstaltungen, welchen wir ausrichten oder veranstalten (Oberlausitz-Cup 16.-17.05.2025)
- Mitwirkung bei Vorführungen (z.B. Tag der Vereine 30.05.2025)
- Helfer beim Trainingslager (15.-17.08.2025)
- Fahrer oder Betreuung auf Sportveranstaltungen, die wir als Verein besuchen
- Unterstützung bei Vereinsevents (z.B. Essen zum Halloweentraining 30.10.2025 oder Kuchen zur Weihnachtsfeier 06.12.2025)
- Reinigungstätigkeiten im Dojang
Die geleisteten gemeinnützigen Stunden werden immer beim betreffenden Event in einer zentralen Liste erfasst und zum Jahresende ausgewertet.



