gemeinnützige Stunden

Entsprechend unserer Vereinssatzung:
Alle aktiven Mitglieder müssen pro Geschäftsjahr wenigstens 6 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dazu zählen Aktivitäten an der Trainingsstätte und Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des Vereins.

Damit soll zum einen das gemeinschaftliche Miteinander im Verein gepflegt werden. Zum anderen hat der Verein mit seinem Trainingsobjekt und den sportlichen Veranstaltungen einen hohen Arbeitsaufwand der vom Verein als Gemeinschaft getragen werden soll.

Die gemeinnützigen Stunden können durch folgende Maßnahmen erbraucht werden:

  • bei Arbeitseinsätzen im Dojang
  • Helfer beim Trainingslager
  • Helfer bei Sportveranstaltungen, welchen wir ausrichten oder veranstalten
  • Fahrer oder Betreuung auf Sportveranstaltungen, die wir als Verein besuchen
  • Mitwirkung bei Vorführungen (z.B. Tag der Vereine)
  • Unterstützung bei Vereinsevents (z.B. Kuchen zur Weihnachtsfeier)
  • Reinigungstätigkeiten im Dojang

Die geleisteten gemeinnützigen Stunden werden immer beim betreffenden Event in einer zentralen Liste erfasst und zum Jahresende ausgewertet.